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Anbieter verwalten

Kurzbeschreibung

Diese Funktion unterstützt das Suchen, Erfassen, Anzeigen, Ändern und Enfernen von Anbietern.

Langbeschreibung

Mit dieser Pflegefunktion können einem Anbieter weitere Benutzer zugeordnet werden, die dann ebenfalls Zugriff auf die Angebote des Anbieters haben und diese somit auch bearbeiten können.

Nach Auswahl des Links "Anbieter verwalten" wird ein Suchbereich zur Verfügung gestellt. [Suchen] zeigt in der darunter geordneten Trefferliste alle mit den vorgegebenen Suchbegriffen in der Datenbank gefundenen Anbieter. Unterhalb der Trefferliste steht eine Navigationsleiste zur Verfügung, die die Möglichkeit bietet, innerhalb der gefundenen Einträge seitenweise zu blättern. Um Detailinformationen zu einem Anbieter einzusehen oder sich als Benutzer zuzuordnen, so klickt man einfach auf das zum betreffenden Eintrag in der Trefferliste gehörende Änderungssymbol.

Suchbereich

Feld Typ Format Beschreibung
Name Eingabe   Name des Anbieters

 

Trefferliste

Feld Typ Format Beschreibung
Anbieter Anzeige   Name des Anbieters

 

Schaltflächen

Alle Schaltfläche, werden zusätzlich daraufhin überprüft, ob der Benutzer sich innerhalb einer Benutzergruppe befindet, welcher die Rechte auf die jeweilige Schaltfläche gegeben sind.

Beschriftung Beschreibung Hinweis
Druckvorschau generiert ein PDF-Dokument nur aktiviert, wenn mindestens ein Eintrag in der Trefferliste angezeigt wird
Leeren leert alle Felder im Sucbereich oder setzt sie auf den Standardwert zurück immer aktiviert
Suchen sucht alle Anbieter, die den Suchkriterien entsprechen immer aktiviert
Neu öffnet die Maske zum Erfassen eines neuen Eintrags  
Anzeigen öffnet die Maske zum Anzeigen der Detailinformationen des in der Trefferliste selektierten Eintrags  
Ändern öffnet die Maske zum Bearbeiten des in der Trefferliste selektierten Eintrags  
Entfernen zeigt eine Sicherungsrückfrage und entfernt den selektierten Eintrag aus der Datenbank, wenn das Entfernen bestätigtwurde  

 

Hinweise

In die Detailinformationen zum Anbieter hat man nur Einsicht, wenn man dazu berechtigt ist.