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Haushalt planen

Haushaltsjahr
Ein Haushaltsjahr muss als aktuelles Jahr markiert sein. Auf Budgets abgeschlossener Haushaltsjahre kann nicht mehr gebucht werden.

Haushaltstitel (für Verfolgung Kostenarten)

Voraussetzung: gültige Haushaltstitel
Nur bei Titeln, die nicht weiter untergliedert sind, kann ein Startvolumen zugeordnet und können Titeländerungen vorgenommen werden.
Wird das Volumen eines Haushaltstitels verringert, so wird geprüft, ob das aktuelle Volumen des Gesamthaushalts noch größer als das aktuelle Budget aller Kostenstellen ist. Ist das nicht der Fall, so erfolgt eine Warnung.

Kostenstellen (für Verfolgung der Kostenverursacher)

Voraussetzung: Kostenstellenverantwortlicher ist als Geschäftspartner erfasst
Wird das Budget einer Kostenstelle erhöht, so wird geprüft, ob das aktuelle Volumen des Gesamthaushalts noch größer als das aktuelle Budget aller Kostenstellen ist. Ist das nicht der Fall, so erfolgt eine Warnung.
Nur die unterste Ebene (Art = Kostenstelle) kann mit einem Jahresbudget versehen werden. Der Verbrauch dieser Budgets erfolgt ausschließlich über die Kostenstellen.
Die Pseudokostenstellen für budgetierte Einrichtungen werden in der Trefferliste nicht mit gezeigt.